§ 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) definiert den Gerichtsvollzieher als Beamten, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist. Als staatliches Vollstreckungsorgan liegt der Tätigkeitsschwerpunkt des Gerichtsvollziehers in der Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen aufgrund eines durch Urteil festgestellten Anspruchs und sonstigen Vollstreckungstiteln
Versteigerungen Gepfändete Sachen werden von dem Gerichtsvollzieher öffentlich versteigert. Anstehende Versteigerungstermine finden Sie im Untermenü unter dem Stichpunkt "Versteigerungen"
Zuständigkeit Aufgabe der Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge ist die Zuordnung und Verteilung der bei dem Amtsgericht Fulda eingegangenen Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge an die gemäß dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Gerichtsvollzieher.
Die hier bereitgestellte Bezirkseinteilung der Gerichtsvollzieher soll Ihnen die Suche nach dem für Ihren Auftrag zuständigen Gerichtsvollzieher erleichtern.